Kreislaufwirtschaftsgesetz – eine vertane Chance

Zum 01.06.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das nach einem zwei Jahre andauernden Diskussionsprozess im Februar 2012 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden war.

Bereits jetzt liegen der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerden von fünf Wirtschaftsverbänden und sechs Umweltverbänden gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor – darunter zwei Beschwerden des BDE. Selten hat ein Gesetz bereits vor Inkrafttreten so viel begründeten und massiven Widerstand erfahren.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Dieses Gesetz ist eine vertane Chance. Die Möglichkeit, den Recyclingstandort Deutschland nach vorn zu bringen, wurde nicht genutzt. Zudem wurde die klare europäische Intention der Abfallrahmenrichtlinie nicht umgesetzt.

Leider seien aber, so Kurth, im Kreislaufwirtschaftsgesetz viele wichtige und von der Branche erhoffte Punkte, die zu einer Stärkung des Recyclings hätten führen können, am Ende nicht vernünftig geregelt worden. Es gebe weder ambitionierte Recyclingquoten noch eine konsequente Umsetzung der von Brüssel vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling eine klare Priorität gegenüber der Verbrennung gesichert hätte.

Anders als in der Koalitionsvereinbarung von Union und FDP niedergelegt, stelle das Kreislaufwirtschaftsgesetz keine Stärkung der gewerblichen Sammlung dar, sondern weise dieser ein Nischendasein zu, das künftig ganz vom Belieben der Kommunen abhänge. Kurth: „... die Wertschöpfungskette wird ohne Not unterbrochen.“

Zusammenfassend müsse man konstatieren, so Kurth, dass die Politik die Möglichkeit verpasst habe, eine progressive, also eine auf Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz ausgerichtete Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht zu bewerkstelligen.

BDE-Präsident Kurth zeigte sich überzeugt davon, dass die Europäische Kommission die zahlreichen Beschwerden gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgreifen wird. Kurth: „Ich bin zuversichtlich, dass die EU-Kommission all diese Beschwerden aus der Wirtschaft und dem Umweltbereich intensiv prüfen und am Ende die Bundesrepublik Deutschland über ein Vertragsverletzungsverfahren zu Korrekturen zwingen wird.“

Ungeachtet der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz erschwerten rechtlichen Rahmenbedingungen bekennt sich der BDE auch künftig zu einer pragmatischen Kooperation mit der produzierenden Wirtschaft und den Kommunen. Peter Kurth: „Wir brauchen den Schulterschluss aller Beteiligten, wenn es darum geht, die Kreislauf- und Recyclingwirtschaft mehr und mehr zu einem qualitativ hochwertigen und stabilen Rohstoffversorger für die Industrie zu entwickeln.“

Quelle/ Autor: BDE-Newsletter Juni 2012. Kursive Hervorhebungen von uns.