Kreislaufwirtschaftsgesetz
– eine vertane Chance
Zum
01.06.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft
getreten, das nach einem zwei Jahre andauernden
Diskussionsprozess im Februar 2012 von Bundestag und Bundesrat
verabschiedet worden war.
Bereits
jetzt liegen der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerden
von fünf Wirtschaftsverbänden und sechs Umweltverbänden gegen
das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor – darunter zwei
Beschwerden des BDE. Selten hat ein Gesetz bereits vor
Inkrafttreten so viel begründeten und massiven Widerstand
erfahren.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Dieses Gesetz ist eine vertane
Chance. Die Möglichkeit, den Recyclingstandort Deutschland nach
vorn zu bringen, wurde nicht genutzt. Zudem wurde die klare
europäische Intention der Abfallrahmenrichtlinie nicht
umgesetzt.“
Leider
seien aber, so Kurth, im Kreislaufwirtschaftsgesetz viele
wichtige und von der Branche erhoffte Punkte, die zu einer
Stärkung des Recyclings hätten führen können, am Ende nicht
vernünftig geregelt worden. Es gebe weder ambitionierte
Recyclingquoten noch eine konsequente Umsetzung der von Brüssel
vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling
eine klare Priorität gegenüber der Verbrennung gesichert hätte.
Anders als
in der Koalitionsvereinbarung von Union und FDP niedergelegt,
stelle das Kreislaufwirtschaftsgesetz keine Stärkung der
gewerblichen Sammlung dar, sondern weise dieser ein Nischendasein
zu, das künftig ganz vom Belieben der Kommunen abhänge. Kurth:
„... die Wertschöpfungskette wird ohne Not unterbrochen.“
Zusammenfassend
müsse man konstatieren, so Kurth, dass die Politik die
Möglichkeit verpasst habe, eine progressive, also eine auf
Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz ausgerichtete Umsetzung
der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht zu
bewerkstelligen.
BDE-Präsident
Kurth zeigte sich überzeugt davon, dass die Europäische
Kommission die zahlreichen Beschwerden gegen das
Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgreifen wird. Kurth: „Ich bin
zuversichtlich, dass die EU-Kommission all diese Beschwerden aus
der Wirtschaft und dem Umweltbereich intensiv prüfen und am Ende
die Bundesrepublik Deutschland über ein
Vertragsverletzungsverfahren zu Korrekturen zwingen wird.“
Ungeachtet
der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz erschwerten rechtlichen
Rahmenbedingungen bekennt sich der BDE auch künftig zu einer
pragmatischen Kooperation mit der produzierenden Wirtschaft und
den Kommunen. Peter Kurth: „Wir brauchen den Schulterschluss
aller Beteiligten, wenn es darum geht, die Kreislauf- und
Recyclingwirtschaft mehr und mehr zu einem qualitativ
hochwertigen und stabilen Rohstoffversorger für die Industrie zu
entwickeln.“
Quelle/ Autor: BDE-Newsletter Juni 2012. Kursive Hervorhebungen
von uns.
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