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Gemeinsame Pressemitteilung des Vereins „Initiative für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und gegen Müllverbrennung e.V.“ und der Widerspruchsführer gegen die Müllverbrennungsanlage im Rostocker Überseehafen 29. Januar 2009
Die „Initiative für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und gegen Müllverbrennung e.V.“ und die Widerspruchsführer gegen die Müllverbrennungsanlage im Rostocker Überseehafen haben gesiegt. Nein, nicht im Widerspruchsverfahren gegen die Rostocker Müllverbrennungsanlage, aber wenigstens im Widerspruch gegen die Gebührenhöhe. Fast 24.000 EURO sollten die Widerspruchsführer für die Ablehnung ihres Widerspruchs bezahlen. Im Ergebnis des Widerspruchs zu diesem Kostenentscheid entschied das StAUN, die Kostenhöhe von rund 24.000 EUR auf insgesamt 800 EUR zu senken und auch die Kosten des Rechtsanwaltes der Widerspruchsführer zu übernehmen. Der Rechtsanwalt der Widerspruchsführer kommentierte den Sachverhalt wie folgt: Wenn Herr Meyer vom StAUN jetzt gegenüber der
Presse erklärte, die Kostenminderung sei „aus Kulanz“
geschehen, ist das natürlich ziemlicher Unfug. Das StAUN war zur
Kostenkorrektur verpflichtet, weil es bei beiden Kriterien für
die Bestimmung der
Das StAUN weiß auch ganz genau, dass die Kosten rechtswidrig waren. Denn ansonsten würden sie sich jetzt nicht verpflichten, in dieser Gebührensache meine Kosten zu tragen. Mit dem Kulanzargument versucht Herr Meier jetzt, den Imageverlust in der Öffentlichkeit gering zu halten. Verein und Widerspruchsführer erklären zur Gebührenreduktion: Es gibt 2 Interpretationsmöglichkeiten, wie es gekommen sein kann, dass die Gebühr erst auf 24 T€ festgelegt wurde und im Ergebnis des Widerspruchs gegen die Gebührenhöhe auf 800 € reduziert wurde:
In jedem Falle spricht es für eine schlechte Amtsführung. Durch die Nachbesserung der Gebührenfestsetzung, wo ja der Anwalt (auf Kosten des StAUN) aktiv werden musste, hat das Verhalten von StAUN Chef Meier den Steuerzahler jetzt schon Geld gekostet. Was wäre eigentlich gewesen, wenn die Widerspruchsführer den ursprünglichen Gebührenbescheid akzeptiert und rund 24.000 EUR gezahlt hätten? Hätte Vattenfall von diesem Betrag ein angemessenes Autorenhonorar für die Zuarbeiten zum Widerspruchsbescheid abgekommen? Wenn nicht, wäre der Verzicht nicht als Vorteilnahme im Amt zugunsten der Landeskasse zu werten? |