Demokratie nur für Reiche?

15. Januar 2009



Bekanntlich will Mecklenburg-Vorpommern "Gesundheitsland Nr. 1" werden bzw. schon sein. Dennoch baut Vattenfall in Rostock eine Mülllverbrennungsanlage (MVA), etikettiert als "Sekundär-Brennstoff-Heizkraftwerk".

Rostocker Bürger haben gegen die Genehmigung der MVA Widerspruch eingelegt, weil sie ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt wurde - und weil jedwede Müllverbrennung klimaschädlich, gesundheitsgefährdend und ressourcenvernichtend ist.

"Abfall ist unsere einzige nachhaltige einheimische Ressource", die wir in Deutschland haben, sagt inzwischen auch die Abfallwirtschaft und setzt auf arbeitsplatzschaffendes und wertschöpfendes Recycling statt auf Verbrennung. Aber "wie Müllstaubsauger ziehen die Verbrennungsanlagen den Recyclinganlagen den Existenzboden weg (DUH)". Trotz bereits bestehender Überkapazitäten werden (viele) neue MVA's gebaut - nicht von der Abfallwirtschaft, sondern von den Energiekonzernen. Ein Schelm, wer da an zusätzliche, kostenlose CO2-Zertifikate denkt.

Die Einwender engagierten sich nicht nur aus unmittelbar persönlicher Betroffenheit, sondern auch angesichts der in Rostock und Umgebung (von Kühlungsborn und Heiligendamm westlich von Rostock bis nach Graal-Müritz und weiter bis zum Darß auf der Ostseite) angesiedelten Tourismus- und Gesundheitswirtschaft, die durch eine MVA objektiv und subjektiv erheblich beeinträchtigt wird.

"Demokratie braucht Bürger mit eigenen Ideen und persönlichem Einsatz": Die Einwender bekamen es vom StAUN Rostock im Widerspruchsbescheid schriftlich:

"Die Widersprüche werden zurückgewiesen".

"Die Gebühr für diesen Bescheid wird auf 23.808,75 € festgesetzt".

Diese festgesetzte Gebührenhöhe ist extrem unerfreulich und rechtswidrig. Offenbar will das StAUN mit einer derartigen Entscheidung die Widersprechenden verunsichern, zum Aufgeben bewegen und Zweitracht zwischen ihnen säen. Die Entscheidung ist bereits deshalb rechtwidrig, weil die sich an den Investitionskosten der Anlage und nicht an den wirtschaftlichen Interessen der Widersprechenden orientiert. Hierzu gibt es ein entsprechendes Urteil des OVG Greifswald (Az. 1 L 175/98).

Der Rechtsanwalt der Widerspruchsführer hat Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung eingelegt und Aussetzung der Vollziehung des Bescheides beantragt, bis dessen Rechtmäßigkeit geklärt ist.

Fortsetzung folgt.

Inhaltliches Engagement erfordert heutzutage fast immer auch finanzielle Ressourcen. Die rund 24.000 Euro wollen und werden wir nicht an das StAUN zahlen, dennoch sind Spenden hoch willkommen. Unser Konto bei der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank, BLZ 1309 0000 hat die Nummer 141 76 06. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und darf Spendenbescheinigungen ausstellen.

Rostocker Initiative für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und gegen Müllverbrennung e.V., Dr. Günter Hering, recycling-rostock@freenet.de