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Irreführende Aussagen zur Abfallverbrennungsanlage im Überseehafen Unter der Bevölkerung wird zunehmend die Meinung kolportiert, die jetzige Abfallverbrennungsanlage sei bereits vor Jahren in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt worden. So wurde ein engagierter Landtagsabgeordneter wie folgt informiert: „Die Problematik begann 1995 mit dem Vorhaben, eine Verbrennungsanlage mit einer Leistung von 200.000 t zu errichten. Daraufhin gab es Proteste, eine Bürgerinitiative gründete sich, Unterschriften wurden gesammelt. 2001 oder 2002 wurde eine mechanisch-biologische Vorbehandlungs-Anlage gebaut (aussortierte Plaste wird irgendwo als Zusatzheizstoff verwendet – natürlich nicht gut). Von vorn herein sei eine 2.Stufe (energetische Verwertung) geplant gewesen mit der Verwendung von definierten Stoffen und einer Leistung von 60.000 t. Von außerhalb M-V wird nichts importiert. Insofern hat die Arbeit der BI Wirkung gezeigt. Jetzt gäbe es eine neue BI (inzwischen ein Verein), die sich gegen diese kleine Anlage wendet. Die Beteiligungs-/Genehmigungsverfahren waren aber schon 1995 gelaufen. Für die Bürgerschaft, einschließlich der Grünen, ist die Müllverbrennung kein Thema mehr.“ Zu solchen und ähnlichen Falschinformationen stellt die „Rostocker Initiative für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und gegen Müllverbrennung e.V.“ folgendes fest: Die jetzige Dimension der Anlage wurde ohne öffentliche Beteiligung der Bürger und der Bürgerschaft sowie vieler wichtiger Verwaltungsbereiche der Hansestadt Rostock durch die Landesbehörde in einem Änderungsgenehmigungsverfahren (2006/2007) eine um 20-30 % größere Anlagenkapazität (230.000 t/Jahr), ein um 20 –30 % verringerter Schornsteinhöhe und eine komplett andere Anlage genehmigt, als in dem ersten Antrag von der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (EVG) 1999/2000 beantragt worden war. Die jetzige Änderungsgenehmigung für die Firma Vattenfall widerspricht damit nach unserem Kenntnisstand allen Abwägungsprozessen und Beschlüssen der Bürgerschaft und der Verwaltung der Hansestadt Rostock. Außerdem ist ein Müllimport über die Grenzen von Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik Deutschland vorprogrammiert. Die ursprüngliche Antragstellerin (EVG) in den zurückliegenden Jahren nicht in der Lage, mehr als den Müll aus Rostock (40.000 t/Jahr) zu beschaffen, um die Kapazität des ersten Antrags (166.440 t/Jahr) zu füllen. Der jetzige Widerstand richtet sich also nicht gegen eine kleine Anlage (um 60.000 Jahrestonnen), sondern um eine wesentlich größere Anlage mit 170.000 bis 230.000 Jahrestonnen. Der Widerstand richtet sich gegen die aus der Anlagengröße zwangsläufig resultierenden Müllimporte, für die im Überseehafen bereits die Umschlagskapazitäten geschaffen werden. Nach eigener Aussage von Vattenfall wird nur etwa 1/3 des zu verbrennenden, mechanisch-biologisch vorbehandelten Mülls aus Rostock stammen. Der Widerstand richtet sich auch gegen die thermische Vernichtung von Stoffen, die zu Rohstoffen recycelt werden können. Der Widerstand richtet sich weiterhin gegen den unvertretbar hohen CO2-Ausstoß im Verhältnis zur gewinnbaren Elektroenergie (maximal 25 %, jedes Kohlekraftwerk schafft rund das Doppelte). Und der Widerstand richtet sich gegen die Gefährdung der Tourismus- und Gesundheitsindustrie in und um Rostock. Die Abfallverbrennungsanlage im Überseehafen wird der Entwicklung des selbsternannten „Tourismus- Gesundheits- und Kinderlandes Nummer 1 in der Bundesrepublik“ einen Bärendienst leisten und viele der geförderten Projekte in den genannten Entwicklungszweigen vor allem im Großraum Rostock gefährden. Die Touristiker auf Rügen und Usedom haben die Gefahr erkannt. Wann wachen die Touristiker in und um Rostock auf? Rostocker Initiative für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und gegen Müllverbrennung e.V., recycling-rostock@freenet.de, www.rural-mv.de/mva-hro 26.02.2008
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