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EU-konform oder Mogelpackung? Die Hansestadt Rostock muss auf Grund eines EU-vergaberechtlichen Verfahrens die bestehende Vergabe der Abfallentsorgungs- und Behandlungsleistung von Siedlungsabfällen an die EVG (Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft) aufheben und in einem EU-konformen Verfahren neu ausschreiben. Aus dem vorliegenden Ausschreibungstext ergeben sich zahlreiche offene Punkte und Fragen von denen wir hier einige öffentlich machen wollen: Die Ausschreibung definiert einen Abfallschwerpunkt in der Hansestadt Rostock und um diesen einen Übergaberadius für die Abfälle von 20 km. Wer bestimmt diesen Abfallschwerpunkt und benachteiligt damit ggf. auswärtige Bieter unnötig? Mit der Forderung nach einer genehmigten und im Dauerbetrieb befindlichen Anlage wird auf die vorhandene Mechanisch-Biologische Anlage (EVG) und die Müllverbrennung (Vattenfall) in Rostock orientiert. Alle Anderen sowie innovative Behandlungsverfahren, die die gesetzlichen Vorschriften ebenfalls erfüllen würden, werden im Vorfeld ausgeschlossen. Warum? Die Vertragslaufzeit wird auf 15 Jahre mit einer Option zur Verlängerung um weitere 5 Jahre festgeschrieben. Damit werden günstigere Entsorgungs- und Behandlungswege jetzt und für die nächsten 15 – 20 Jahre ausgeschlossen. Die Folge davon sind steigende Müllgebühren und ein zusätzlicher unnötiger Verlust an Kaufkraft bei der Bevölkerung aus der Region. Dieser Kaufkraftverlust fehlt dann den Bürgern zur Vermögensbildung sowie zur Stabilisierung insbesondere der kleinen und mittelständischen regionalen Betriebe. Warum will die Stadtverwaltung die Hansestadt und damit die Bürger dieser Stadt für einen so langen Zeitraum vertraglich binden? Warum lässt die Bürgerschaft eine so einseitig orientierte Ausschreibung zum Nachteil der Bürger zu? Alles deutet also daraufhin, dass der bisherige Abfallbehandler, die EVG (Welche den bestehenden Vertrag durch eine EU-Beschwerde verloren hat.) und der Betreiber der Müllverbrennungsanlage in der Hansestadt Rostock wieder bedient werden sollen. Entsprechend wurden scheinbar auch die Entschädigungsleistungen der Stadt gegenüber der EVG im Zuge der Auflösung der bestehenden nicht EU-Konformen Dienstleistungsvergabe festgelegt. Über diese hat die Presse ausführlich berichtet. Welchen Anteil hatte eigentlich die Bürgerschaft bei der Entwicklung der jetzigen Ausschreibung: „Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen“? Konnte sie ihrer Kontroll- und Gestaltungsfunktion zum Nutzen für die Bürger nachkommen? Oder hat die Verwaltung eine möglicherweise wieder nicht EU-konforme Ausschreibung auf den Weg gebracht - an der Bürgerschaft vorbei? Bei den „Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ ist die Abgabe der Angebote bei einem beauftragten Notar sowie eine öffentliche und notarielle Öffnung der Angebote scheinbar nicht vorgesehen. Wenn dies so ist, stellt sich die Frage: Warum nicht? Rostocker
Initiative für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft und
gegen Müllverbrennung e.V., der Vorstand |