Sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerinitiative,
durch die bisheringen, kurzen Informationen im „Rostocker Blitz“ über die „Bürgerinitiative ... gegen Müllverbrennung“ wurde ich auf den Sachverhalt „Müllverbrennung in Rostock“ aufmerksam. Es gibt offenbar kaum öffentlich zugänglichen Daten zu diesem Vorhaben. Ich habe deshalb beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Rostock, das die zuständige Genehmigungsbehörde sein dürfte, nachgefragt. Die Antwort besteht bislang aus der Nachricht, daß der zuständige Bearbeiter in Urlaub sei -und der Aufforderung, meinen Vornamen und die Wohnanschrift zu nennen. Aber ein so komplexes Vorhaben kann nicht durch eine einzige Person bearbeitet worden sein. Und der Inhalt der Antworten sollte nicht vom Vornamen oder/und der Wohnanschrift abhängen. Oder will da Staatliche Amt mit den weitergehenden Personendaten erst einmal Parteienzugehörigkeit, Verfassungstreue usw. erkunden? Seitdem bekannt wurde, daß die Nutzung wissenschaftlicher Bibliotheken ein Argument für U-Haft sein kann, halte ich Vorsicht für legitim, möchte mir aber auch nicht selbst einen Maulkorb verpassen.
Ich sende Ihnen deshalb nachstehend meinen Fragenkatalog mit der Bitte, ihn in geeigneter Weise zu benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
F. Heidemann, Rostock
Anfrage an das StAUN Rostock:
Im Überseehafen Rostock will Vattenfall eine MVA errichten und betreiben. Das Genehmigungsprozedere ist nach meinem Dafürhalten unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchgeführt worden. Als Einwohner von Rostock und vermutlich auch gesundheitlich Betroffener bitte ich daher um Mitteilung, wie ich die für mich (wie für die anderen Einwohner Rostocks und des Umlandes) wichtigsten Informationen erhalten kann:
Wie ist die Vorbelastung durch das Steinkohlekraftwerk und andere Betriebe erfaßt und bewertet worden?
Gibt es ein humantoxikologisches Gutachten? Wenn ja, ist es für Bürger zugänglich? Wenn nein, warum nicht?
Welche Rauchgasbehandlungen sind vorgesehen? Welche Filtertechniken werden eingesetzt? Wie sollen die filtergängigen Feinststäube zurückgehalten werden?
Welche Grenzwerte für welche Parameter sind im Abluftstrom vorgeschrieben? In welchen Zeitabständen werden sie gemessen? Werden die Meßdaten öffentlich zugänglich sein? Hat die Behörde von der Möglichkeit, die Grenzwerte über die im 17. BimSchG genennten Werte hinaus zu verschärfen, Gebrauch gemacht?
Ist dem Betreiber auch das Beschaffen und Verbrennen von Müllmengen, die aus anderen Quellen als der MBA Rostock (d.h. aus dem regionalen rostocker Aufkommen) stammen, gestattet?
Wie wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Konflikt zwischen der Müllverbrennung und der daraus resultierenden Luftbelastung einerseits und dem Ziel, M-V zum Tourismus- und Gesundheitsland zu entwickeln, bewertet? Nicht nur Rostock und sein touristisch besonders wertvoller Ortsteil Warnemünde, sondern auch die umliegenden Klinikorte sind in ihrer Erholungsqualität direkt beeinträchtigt.
Warum gab es keine Öffentlichkeitsbeteiligung? Warum konnte für die große Vattenfall-Anlage nicht gelten, war bei der kleineren poppendorfer Anlage zur Anwendung kam?
Mangels fehlender Vorinformationen können meine Fragen nicht vollständig sein. Ich bitte daher um Verständnis, daß sich aus Ihren Antworten vermutlich für mich weitere Fragen ergeben werden.
Mit Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen
F. Heidemann, Rostock
PS. Herr Heidemann hat bis heute keine Antwort erhalten.