Schadensersatzansprüche Rostocker Bürger

Der Bürgerschaft ist seit langem bekannt (mindestens seit 2005), das von den Bürgern der Hansestadt Rostock 40-50 €/Tonne mehr für die Behandlung an die EVG zu zahlen waren als von Umlandgemeinden oder an Konkurrenten. Das waren jährlich Mehrzahlungen von über 500.000 €/Jahr für die Rostocker. Wann und Wo werden die Schadensersatzleistungen für die Rostocker Bürger behandelt?

Die jetzige Neu-Ausschreibung der Hansestadt Rostock basiert leider auf einem alten (nicht fortgeschriebenen) Abfallwirtschaftskonzept der Hansestadt Rostock aus dem Jahre 2002. Mit innovativen Abfallwirtschaftskonzepten könnten erhebliche Entlastungen für den Bürger und die regionalen Wirtschaftsunternehmen erzielt werden(Bsp.: ÖkoBusinessNews 02/2007, Seite 3; „Abfall ACtiv“: Optimierung der Restabfallentsorgung; Denkstatt GmbH: Abfall Contracting; Innotec Abfallmanagement: Verursachergerechte Gebühren; Das Grundeigentum Nr. 10/2010: Der Abfallentsorgung in Deutschland stehen große Veränderungen ins Haus).

Gleichzeitig wird durch die Rückgewinnung von Rohstoffen in einem verarbeitungsfähigen Zustand die Umwelt entlastet und ein Beitrag zur Sicherung von Rohstoffen in einem Rohstoffarmen Land geleistet.

Anders als Verlautbarungen der EU zur Wertstoffsicherung (EU-Vizepräsident Antonio Tajani: fordert effizienteren Umgang mit Ressourcen und ein verstärktes Recycling), sieht dagegen Herr Prof. Nelles diese Notwendigkeit wohl immer noch nicht.

Mit den aktuellen Vergabekriterien der Hansestadt Rostock werden diese Ziele zur Wertstoffsicherung der EU und des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. verfehlt und die Abfallmengen von 2002 für weitere 15- 20 Jahre festgeschrieben(EU-Ausschreibungstext der Hansestadt Rostock). Gleichzeitig werden in der Ausschreibung innovative Recycling-Konzepte ausgeschlossen(s. ebenfalls EU-Ausschreibungstext) und die bisherigen Entsorger (EVG mbH und Partner), welche ihren Entsorgungsvertrag mit der Hansestadt Rostock auf Grund eines EU-Verfahrens (RA Richter, Berlin: Rechtswidrige Entsorgungsauftragsvergabe) verloren haben, durch die Schadensersatzzahlungen der Hansestadt Rostock an die EVGmbH ungerechtfertigt begünstigt.

Bei der jetzigen Ausschreibung müssten also alle Beteiligten auf Seiten der EVG mbH von dem Bieterverfahren ausgeschlossen werden bzw. die Schadensersatzleistungen müssen auf das Preisangebot der EVGmbH und die Preisangebote der EVG-Beteiligten Unternehmen angerechnet werden, um den realen Preis für die Müllbehandlung der Bieterangebote zu ermitteln.

schreibt Marcus-H. v. Stenglin aus Rostock

Quelle/ Autor: OZ vom 31.07.2010 11:00