Das Genehmigungsprozedere (I)

Irreführende Aussagen zur Abfallverbrennungsanlage im Überseehafen und Richtigstellung

Unter der Bevölkerung wird zunehmend die Meinung kolportiert, die jetzige Abfallverbrennungsanlage sei bereits vor Jahren in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt worden. Das ist falsch.

Die Problematik begann zwar 1994 mit dem Vorhaben, eine Verbrennungsanlage mit einer Leistung von 200.000 t zu errichten, aber daraufhin gab es Proteste, eine Bürgerinitiative gründete sich, Unterschriften wurden gesammelt.

Die konkretisierte Planung sah dann eine mechanisch-biologische Anlage (MBA) als erste Stufe und eine Verbrennungsanlage für den übrigbleibenden Restmüll (ca. 60 t/Jahr) vor. Der Planungsansatz und Genehmigungsantrag basierte auf dem Abfallverwertungskonzept der Hansestadt Rostock zusammen mit den Landkreisen Bad Doberan, Güstrow und Nordwestmecklenburg.

Diese Vorhaben durchlief das ganze Genehmigungsverfahren einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung. Realisiert wurde jedoch bis zur Verfristung der Genehmigung ausschließlich die MBA. Schon zuvor hatten sich die beiden Landkreise für andere Entsorgungswege entschieden. Es war nur noch das Müllaufkommen der Hansestadt Rostock selbst zu entsorgen.

Kurz vor der Verfristung der Genehmigung der Verbrennungsanlage stellte die EVG als Inhaber des Genehmigungsbescheides einen Antrag auf Verlängerung und übertrug kurz danach sowohl die verlängerte Genehmigung zum Bau einer Abfallverbrennungsanlage als auch das entsprechende Grundstück an Vattenfall.

Vattenfall stellte den Antrag auf Genehmigung für eine ganz andere und viel größere Anlage.

Im Ergebnis wurde die jetzige Anlage durch die Landesbehörde in einem schlichten Änderungsgenehmigungsverfahren (2006/2007) genehmigt,

Doch es handelt sich um eine

Die jetzige Änderungsgenehmigung für die Firma Vattenfall widerspricht damit nach unserem Kenntnisstand allen Abwägungsprozessen und Beschlüssen der Bürgerschaft und der Verwaltung der Hansestadt Rostock.

Außerdem ist ein Müllimport über die Grenzen von Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik Deutschland vorprogrammiert. Die ursprüngliche Antragstellerin (EVG) in den zurückliegenden Jahren nicht in der Lage, mehr als den Müll aus Rostock (40.000 t/Jahr) zu beschaffen.

Die Abfallverbrennungsanlage im Überseehafen wird der Entwicklung des selbsternannten „Tourismus- Gesundheits- und Kinderlandes Nummer 1 in der Bundesrepublik“ einen Bärendienst leisten und viele der geförderten Projekte in den genannten Entwicklungszweigen vor allem im Großraum Rostock gefährden. Die Touristiker auf Rügen und Usedom haben die Gefahr erkannt...

Rostocker Initiative für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und gegen Müllverbrennung e.V.