Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen

Verwendung beim Straßenbau

Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen dürfen als Straßenunterbau verwendet werden. Weil die darin enthaltenen Giftstoffe sicher eingeschlossen („glasiert“) sind. Sagt der Gesetzgeber.

Jeder Mensch mit hinreichender Allgemeinbildung weiß aber, dass Gläser nur bedingt alterungsbeständig sind. Je agressiver die Umgebung, desto schneller die Alterung. Der Zustand alter Kirchenfenster in luftbelasteten Großstädten beschreibt die Anfälligkeit von Glas sehr deutlich.

Auch die Fruchbarkeit vulkanischer Gegenden belegt, wie sehr ehemals geschmolzene Materialien verwittern. Hierzulande wird u.a. in der Eifel Vulkangestein zu Lavamehl verarbeitet und von Gärtnern und Pflanzenliebhabern zur Bodenverbesserung eingesetzt.

Mit anderen Worten: Die in MVA-Schlacken eingeschlossenen Giftstoffe kommen zwar nicht über kurz, aber über lang wieder in die Umgebung. Wo sie nicht hingehören.



Bei weniger schadstoffbelasteten Materialien ist der Gesetzgeber pingeliger. Gebrauchter Streusplitt beispielsweise gilt als gefährlicher Abfall. Er darf ohne aufwändige Reinigung und anschließende chemische Analyse nicht wiederverwendet werden. Wem das zu teuer ist, der hat zusammengekehrten Streusplitt kostenintensiv zu deponieren.

Ein schweizer Bürgermeister ließ gebrauchten Streusplitt analysieren und erhielt das Ergebnis, dass der Split unbelastet war. Aber nach den gültigen Vorschriften hat die Gemeinde für die 300 Tonnen Streusplit 38.000 € Deponiekosten zu zahlen (www.umweltruf.de). Vielleicht sollte sie sich um aufgemahlenene Schlacke aus Müllverbrennungsanlagen bemühen???

schlacken-1; 24.11.10; © 2010